| Mitglieder und Aufgaben des Vergütungsausschusses Der Vergütungsausschuss umfasst drei Non-Executive Directors und legt im Namen des Boards die Gesamtvergütung der Executive Directors, des Chairman und des Company Secretary inklusive der Boni, etwaigen Pensionsansprüchen (soweit vorhanden) sowie alle aktienbasierten Vergütungen im Rahmen der unten erläuterten Vergütungspolitik fest.
Der Ausschuss ist verantwortlich für: - die Festlegung und regelmäßige Überwachung der Angemessenheit der Vergütungspolitik der Gesellschaft,
- die Festlegung und regelmäßige Überwachung der Performance-Kriterien aller Bonusbestimmungen im Konzern,
- die Genehmigung von Dauer und Konditionen der Einstellungsverträge des Vorsitzenden, der Executive Directors, des Company Secretary sowie anderer Mitarbeiter in leitenden Management-Funktionen und
- die Sicherstellung, dass das Board die wesentlichen Anteilseigner regelmäßig über die Vergütungspolitik informiert.
Hält der Ausschuss dies für erforderlich, hat er die Möglichkeit, unabhängigen Rat in Bezug auf die Festlegung der Management-Vergütung einzuholen. Der Ausschuss legte fest, dass eine solche externe Beratung bei der Bestimmung des Vergütungsniveaus für 2008 nicht erforderlich ist. Vergütungspolitik Die Vergütungspolitik des Unternehmens besteht darin, die Executive Directors angemessen zu vergüten. Es entspricht der Vergütungspolitik, ein Vergütungspaket zu bieten, das dem Marktstandard entspricht und das Leistung fördert und belohnt. Entsprechend ist es Unternehmenspolitik, ein Vergütungspaket zu bieten, das den Grad der Verantwortung, den jeweiligen Beitrag zum Unternehmen und das Wettbewerbsumfeld widerspiegelt. Das Vergütungspaket für die Executive Directors bestand 2008 aus einer Kombination aus einem Grundgehalt, einem variablen Bonus, Sachleistungen und der Beteiligung am Mitarbeiter-Aktienprogramm.
Die Grundgehälter der Executive Directors für 2008 waren:
Der jährlich auszahlbare Bonus entspricht 125% des jeweiligen Grundgehalts. Der Vergütungsausschuss befindet jährlich über die Gewährung der Bonuszahlungen und berücksichtigt dabei das konsolidierte EBITDARErgebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Leasing-aufwänden (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortisation and Rent). der Gesellschaft sowie den Erfüllungsgrad relevanter Benchmarks, die im Business-Plan festgehalten sind.
Anstellungsverträge Alle Executive Directors verfügen über feste Anstellungsverträge; die vereinbarten Anstellungszeiträume sind in folgender Tabelle ausgeführt:
Vor dem Ablauf der Anstellungsverträge dürfen die Directors nur in begründeten Fällen gekündigt werden. Wird ein Anstellungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist gekündigt, erhält der Betroffene seine Vergütung bis zum Datum des Vertragsendes. Der Anstellungsvertrag jedes Executive Directors enthält eine Verpflichtung zur Einhaltung eines Wettbewerbverbots bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung oder Auslaufen des jeweiligen Anstellungsvertrages. Als Ausgleich für diese Verpflichtung hat jeder Executive Director während dieser Zeit Anspruch auf Weiterzahlung seiner fixen Vergütung. Zusätzliche Leistungen Die Executive Directors erhielten 2006 Aktien im Zusammenhang mit dem Mitarbeiter-Aktienprogramm. Weder 2007 noch 2008 erfolgte eine weitere Vergütung dieser Art. Die Executive Directors erhalten Pensionsleistungen von maximal 50 Prozent ihres jeweiligen Grundgehalts. Die zum 31. Dezember 2008 akkumulierten Pensionsansprüche sind ab Abschnitt 14 aufgeführt.
Im Jahr 2008 stellte die Gesellschaft jedem Executive Director ein Diensttelefon, einen Dienstwagen und eine Telekommunikationsausrüstung zur Verfügung. Darüber hinaus war jeder Executive Director zur kostenreduzierten oder freien Nutzung der Flüge der Gesellschaft berechtigt. Die Gesellschaft hat für die Executive Directors Unfallversicherungen und eine Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (Directors and Officers) mit angemessenen Deckungsbeträgen abgeschlossen.
Vergütungspolitik 2009 Die Vergütung der Executive Directors für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich des variablen Bestandteils der Vergütung wird entsprechend der oben erläuterten Vergütungspolitik festgesetzt werden.
Non-Executive Directors Die Vergütung der Non-Executive Directors wird vom Chairman und den Executive Directors festgelegt. Kein Director darf in Entscheidungen mit einbezogen werden, die seine eigene Vergütung betreffen. Entsprechend der Satzung der Gesellschaft darf die Gesamtsumme der Vergütung für Non-Executive Directors den Betrag von EUR 750.000 nicht überschreiten.
Kurs-Performance-Chart Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Air Berlin Aktie im Vergleich zum SDAX und DJ STOXX Airline Index. Der SDAX wurde zu Vergleichszwecken gewählt, da er ein breiter Aktienindex ist und die Gesellschaft im SDAX notiert ist. Der DJ STOXX Airline Index wurde insofern gewählt, als er Unternehmen umfasst, die in einem vergleichbaren Sektor wie das Unternehmen agieren. |