BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE MITGLIEDER DER AIR BERLIN PLC

Wir haben den Konzernabschluss und den Abschluss der Muttergesellschaft (die „Jahresabschlüsse“) der Air Berlin PLC für das am 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr geprüft. Unsere Prüfung umfasste die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, die Konzernbilanz und die Bilanz der Muttergesellschaft, den Konzern-CashflowKennzahl für die Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensanalyse. Sie gibt einen Hinweis darauf, in welchem Maß ein Unternehmen aufgrund seines wirtschaftlichen Umsatzes innerhalb eines Abrechnungszeitraums über flüssige Mittel verfügt. und den Bericht über die Änderungen des EigenkapitalKapital, das die Eigentümer an Werten eingebracht haben und das Unternehmen über Jahre als Rücklagen angesammelt hat. Es steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung.s des Konzerns sowie die entsprechenden Anhänge. Die Jahresabschlüsse wurden gemäß den Buchführungsregelungen der Gesellschaft aufgestellt. Wir haben ebenso die zu prüfenden Angaben im Bericht über die Bezüge der Directors geprüft.

Dieser Bericht ist gemäß Paragraf 235 des Companies Act 1985 (Britisches Gesetz über Kapitalgesellschaften) lediglich für die Mitglieder des Gesellschaftsgremiums bestimmt. Wir haben unsere Prüfung so durchgeführt, dass wir den Mitgliedern des Gesellschaftsgremiums nur die Angaben mitteilen, die ihnen zum Zwecke einer Abschlussprüfung mitgeteilt werden müssen. Soweit gesetzlich zulässig, sind wir in Bezug auf unsere Prüfung, diesen Prüfbericht und die von uns abgegebene Beurteilung lediglich gegenüber der Gesellschaft und den Mitgliedern des Gesellschaftsgremiums haftbar.